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Sonnenenergie Erlangen e.V.

    §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
  1. Der Verein „Sonnenenergie Erlangen e.V.“ mit Sitz in Erlangen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
    §2 Zweck des Vereins
  1. Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat im Jahr 2011 beschlossen, bis zum Jahr 2030 den Strom zu 50% durch regenerative Energien standortunabhängig zu erzeugen. Die Wärmeversorgung soll bis 2050 vollständig auf der Basis regenerativer Energien durch regionale und überregionale Aktivitäten erfolgen. Deutschland hat darüber hinaus das Klimaabkommen von Paris beschlossen, welches eine CO2-Neutralität bis 2050 erfordert. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt aktiv an der Förderung der erneuerbaren Energien und der Umsetzung der Klimaschutzziele für 2050 zu arbeiten. Im städtischen Bereich fördert der Verein vor allem die Nutzung der Solarenergie und die Wärmewende durch Anwendung von Passivhaus-Technik. Überregional kommt die Förderung von Windenergie und Wasserkraft hinzu, wobei sich Bürger auch überregional beteiligen sollen.
  2. Der Vereinszweck soll verwirklicht werden durch:
    • Information der Öffentlichkeit, der politischen Entscheidungsträger und der Behörden über die Möglichkeiten der regenerativen Energien.
    • Einsatz für die dezentrale Energieversorgung auf der Basis der Beteiligung von Bürgern.
    • wissenschaftliche Beiträge und Forschung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien einschließlich der Demonstration von CO2-Neutralität durch Pilotprojekte,
    • Erfahrungsaustausch der Möglichkeiten der regenerativen Energien unter allen Beteiligten und Interessenten.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
Der vollständige Text der Satzung ist auf Anfrage erhältlich.
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  Letzte Änderung 11.7.2019 © M.Hoheisel